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ERBRECHT &
FAMILIENRECHT
Im Bereich des Familien- und Erbrechts suchen unsere Klienten vor allem bei Scheidung, Auflösung von Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, sonstigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen, Todesfällen und bei Vermögensdispositionen innerhalb der Familie unsere Beratung.
DIENSTLEISTUNGEN
„Wir beraten und vertreten unsere Mandanten unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
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Regelung der Vermögensnachfolge sowohl von Todes wegen (Testament) als auch unter Lebenden
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Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche
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Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsrecht
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Beratung bei nachehelicher Vermögensaufteilung
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sonstige familienrechtliche Angelegenheiten (zB Unterhalt)“
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