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DATENSCHUTZ

Seit 25. Mai 2018 gelten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wer bis jetzt noch keine Vorbereitungen getroffen hat, sollte spätestens jetzt damit beginnen. Richtige Lösungen sparen Zeit, aber im Ergebnis auch viel Geld. Sowohl kleinere als auch größere Unternehmen müssen ihre Datenverarbeitung schriftlich festhalten und auch ihre Kunden entsprechend darüber informieren.

DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE

1.

Analysieren Sie die Datenverarbeitungen im Unternehmen, indem Sie eine Liste aller Datenverarbeitungen im Unternehmen anfertigen.

 

2.

Erstellen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis, indem Sie die Ergebnisse aus Schritt 1 in ein DSGVO-konformes Verarbeitungsverzeichnis eintragen.

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3.

Machen Sie eine Zulässigkeitsprüfung, indem Sie überprüfen, ob die bestehenden und geplanten Datenverarbeitungen zulässig sind.

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4.

Als nächstes geht es an die Risikobewertung und die Prüfung von Datensicherheitsmaßnahmen. Dazu erstellen Sie eine Liste der bereits bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit. Stellen Sie fest, ob diese Maßnahmen im Hinblick auf die bestehenden Risiken bei der Datenverarbeitung ausreichend sind.

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5.

Überprüfen Sie die Auftragsverarbeitungen. Ermitteln Sie, ob andere Unternehmen im Auftrag Ihres Unternehmens Daten verarbeiten (z.B. IT-Dienstleister). Schließen Sie bejahendenfalls einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitervertrag ab.

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6.

Bereiten Sie Musterdokumente vor, um bei Bedarf rasch und mit wenig Aufwand die in der DSGVO festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. Im Idealfall sollten Sie also Musterdokumente anlegen, die für Ihr Unternehmen erforderlich sind.

Unser Angebot

Ich stelle Unternehmen, die sich einen Teil der Arbeit abnehmen lassen wollen, auf Wunsch ein Paket zur Verfügung, das aus folgenden Komponenten besteht:

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  • Leitfaden zur Begleitung bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen (Schritte 1 bis 6)

  • Musterdokumente, die im Unternehmen einfach und effizient angepasst werden können

  • Analysegespräch, um allfällige weitere Fragen und möglichen zusätzlichen Beratungsbedarf (z.B. bei Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder bei Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen) zu klären

 

In vielen Fällen kann mit dem Beratungspaket die Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht weitgehend abgeschlossen werden, sodass keine weiteren größeren Investitionen erforderlich sind.

 

Kosten: EUR 300,– zzgl. 20 % USt.

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ICH FREUE MICH AUF IHREN ANRUF!

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